Rechtsprechung
   BGH, 21.12.2017 - IX ZA 29/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,53475
BGH, 21.12.2017 - IX ZA 29/17 (https://dejure.org/2017,53475)
BGH, Entscheidung vom 21.12.2017 - IX ZA 29/17 (https://dejure.org/2017,53475)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17 (https://dejure.org/2017,53475)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,53475) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzbegehren wegen eines Anwaltsfehlers im Zusammenhang mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Voraussetzungen des Zulässigkeitsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzbegehren wegen eines Anwaltsfehlers im Zusammenhang mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Voraussetzungen des Zulässigkeitsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • rechtsportal.de

    Schadensersatzbegehren wegen eines Anwaltsfehlers im Zusammenhang mit einem Zwangsvollstreckungsverfahren; Voraussetzungen des Zulässigkeitsgrundes der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.05.2003 - XII ZB 191/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung der Berufung als

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZA 29/17
    Zulässig ist die Rechtsbeschwerde jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22; vom 20. September 2016 - IX ZB 58/16, nv Rn. 4).
  • BGH, 13.12.2016 - VIII ZB 15/16

    Berufung: Verwerfung der Berufung als unzulässig vor Entscheidung über

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZA 29/17
    Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für ein Rechtsmittelverfahren ist vorab zu bescheiden, um der Partei die Möglichkeit zu eröffnen, das Rechtsmittel nach Ablehnung des Antrags auf eigene Kosten einzulegen und durchzuführen (BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2016 - VIII ZB 15/16, NJW-RR 2017, 691 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - IX ZB 58/16

    Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Berufung und gegen die Versagung von

    Auszug aus BGH, 21.12.2017 - IX ZA 29/17
    Zulässig ist die Rechtsbeschwerde jedoch nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO (BGH, Beschluss vom 7. Mai 2003 - XII ZB 191/02, BGHZ 155, 21, 22; vom 20. September 2016 - IX ZB 58/16, nv Rn. 4).
  • BGH, 21.04.2020 - II ZB 27/19

    Antrag des Klägers auf Prozesskostenhilfe; Erfolgsaussicht der beabsichtigten

    Einer Partei, die vor Ablauf der Begründungsfrist für ein Rechtsmittel Prozesskostenhilfe beantragt hat, ist Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozesskostenhilfe wegen nicht hinreichend nachgewiesener Bedürftigkeit rechnen musste (BGH, Beschluss vom 13. April 2018 - V ZA 4/18, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 21. August 2018 - VI ZA 20/18, juris Rn. 5) und die versäumte Rechtsmittelbegründung innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist nachholt (§ 236 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17, juris Rn. 3).

    Ein erneuter Antrag auf Prozesskostenhilfe oder eine Gegenvorstellung ersetzen nicht die versäumte Prozesshandlung (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17, juris Rn. 3).

  • BGH, 13.04.2021 - VIII ZB 80/20

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig

    Es entspricht seit langem anerkannter höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass die Wiedereinsetzungsfrist ungeachtet einer nach Versagung von Prozesskostenhilfe alsbald erhobenen Gegenvorstellung zu laufen beginnt (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1963 - IV ZR 97/63, BGHZ 41, 1; Beschlüsse vom 26. September 1979 - IV ZB 52/79, VersR 1980, 86; vom 20. Juni 2006 - VI ZR 255/05, VersR 2007, 132 Rn. 8; vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17, juris Rn. 3; vom 21. April 2020 - II ZB 27/19, juris Rn. 6).
  • BGH, 15.11.2018 - IX ZA 11/18

    Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss bei Zulassung durch

    Im Übrigen wäre eine Rechtsbeschwerde nur unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO zulässig (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - IX ZA 29/17, juris Rn. 2 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht